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Rechtsberatung

Im Rahmen der vorwiegend außergerichtlichen Rechtsberatung konzentrieren wir uns auf die Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit der steuerlichen und strategischen Beratung von Unternehmen stehen und die in den Schnittpunkten zwischen Zivilrecht und Steuerrecht liegen.

 

Rechtsgebiete

Zivilrecht

Dieser Bereich umfasst die Erarbeitung und Prüfung verschiedener Verträge sowie die rechtliche Beratung der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Steuerrecht

Zum Vorsteuerabzug ist nur derjenige Unternehmer berechtigt, der – von wenigen Ausnahmen abgesehen – umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführt und kein Kleinunternehmer ist.

 

Durch die Zusammenarbeit mit einer renommierten regional orientierten Anwaltskanzlei lassen sich steuerliche und zivilrechtliche Vorgaben optimal aufeinander abstimmen und in umfassende Lösungen einbeziehen.

Im Einzelnen bieten wir Beratungsleistungen in den folgenden Gebieten an:

  • Gesellschaftsrecht und Umstrukturierungen (u.A. Gründung von Gesellschaften, Umwandlungen, Unternehmenskaufverträge)
  • Vertragsrecht der Unternehmen
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Prozessvertretung in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen