Wirtschaftsprüfung
Der Schwerpunkt unseres Wirtschaftsprüfungsangebots liegt in der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, die nach nationalen und internationalen (IFRS) Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurden.
Abschlussprüfung
Gesetzliche Prüfung
Alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Steuerprüfer prüfen zu lassen.
Freiwillige Prüfung
Nicht prüfungspflichtige Unternehmen können sich dieser Prüfung unterziehen um bessere Konditionen bei Banken zu erhalten.
Folgende Prüfungen werden von uns durchgeführt:
- Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen und Konzerne
- Prüfungen im Zusammenhang mit Umwandlungen und Verschmelzungen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- lnsolvenzprüfungen
- Prüfung von Planbilanzen und Prognoserechnungen
- Sämtliche, den Wirtschaftsprüfern vorbehaltenen gesetzlichen Sonderprüfungen
Die Prüfungsleistungen werden von der Keil & Hirschbeck Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Partnerschaft ausgeführt. Weiterhin erstellen wir Jahresabschlüsse nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei können wir die erstellten Jahresabschlüsse auf Plausibilität beurteilen.

